Die Verbreitung ausländerfeindlicher, das NS-Unrechtsregime verharmlosender oder antisemitischer Nachrichten in Chatgruppen kann der Übernahme eines Kommissaranwärters in das Beamtenverhältnis auf Probe entgegenstehen oder seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf rechtfertigen. Dies geht aus zwei Urteilen des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts hervor.
Mehr lesenEin Bewerber für die Polizei, der in privaten Chatnachrichten verfassungsfeindliche Symbole empfangen und versendet hat, darf wegen fehlender charakterlicher Eignung abgelehnt werden. Das gilt laut Verwaltungsgericht Berlin insbesondere dann, wenn keine Reflektion und Distanzierung des Bewerbers von seinem Verhalten erkennbar ist.
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