Ein seitenlanger Abdruck von Chat-Verläufen mit kryptischen Aussagen ersetzt keine eigene Beweiswürdigung zu möglichen Drogengeschäften. Es ist laut BGH nicht seine Aufgabe, Aussagen wie "Morgan kommt 2 paco" selbst zu würdigen – auch wenn Material auf mehr als 100 Seiten vorhanden wäre.
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