Freitag, 24.6.2022
Journalistin darf Unterlagen des Bundessicherheitsrates nicht einsehen

Das Bundesverwaltungsgericht hat am Donnerstag bestätigt, dass eine Journalistin keinen Zugang zu bestimmten militärischen Unterlagen des Bundessicherheitsrates bekommt. Diese seien geheimhaltungsbedürftig und dürften erst 60 Jahre nach ihrer Entstehung genutzt werden. Über die Verpflichtung des Bundeskanzleramtes, den Zugang zu weiteren Dokumenten zu gewähren, muss das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erneut verhandeln.

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