Mittwoch, 29.7.2020
Baden-Württemberg beschreitet eigenen Weg bei Grundsteuer

Baden-Württemberg geht als erstes Land einen eigenen Weg bei der Grundsteuer und nutzt die Öffnungsklausel des Bundes für ein eigenständiges und vollumfängliches Steuergesetz. Der Entwurf des Landesgrundsteuergesetzes, den die Landesregierung auf den Weg gebracht hat, sieht eine modifizierte Bodenwertsteuer vor. Dieses Modell basiert im Wesentlichen auf zwei Kriterien: der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert.

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