Arbeitgeber sind bei Krankschreibungen nicht automatisch an ein ärztliches Attest gebunden. Das BAG hat heute entschieden: Der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann erschüttert sein, wenn ein Arbeitnehmer nach seiner Entlassung Atteste vorlegt, die passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfassen – jedenfalls wenn er direkt danach eine neue Stelle antritt.
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