Donnerstag, 20.7.2023
Vergleich geschlossen: Arbeitnehmer behält Beschäftigung nach Sprung in den Rhein

Ein Hersteller von Aufzügen hatte einem Vertriebsmitarbeiter fristlos gekündigt, weil dieser während einer Firmenfeier auf einem Partyschiff in den Rhein gesprungen war. Nach erfolgreicher Klage des Mitarbeiters in der ersten Instanz endete das Berufungsverfahren vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf nun durch einen gerichtlichen Vergleich: Der Mitarbeiter behält seine Beschäftigung, wird aber abgemahnt.

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