Freitag, 23.10.2020
Betriebsratswahl der Daimler "Zentrale" 2018 wirksam angefochten

Bei der Wahl des 41-köpfigen Betriebsrats für den Betrieb "Zentrale" des Autobauers Daimler am 01.03.2018 wurde der Betriebsbegriff verkannt. An der Wahl hätten die Arbeitnehmer der Betriebsteile in Gernsbach und Berlin ("Haus Huth") nicht teilnehmen dürfen. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg am 22.10.2020. Der Fehler habe sich auch auf das Wahlergebnis ausgewirkt, betonte das Gericht.

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