Freitag, 11.11.2022
Bestandsrentner bekommen keine höhere Erwerbsminderungsrente

Rentner, deren Erwerbsminderungsrente bereits vor dem 01.01.2019 begann, haben keinen Anspruch auf eine Neuberechnung ihrer Rente nach den inzwischen geltenden, deutlich günstigeren Regelungen. Das hat das Bundessozialgericht am Donnerstag entschieden. Sie könnten nicht verlangen, dass bei ihrer Rente Zurechnungszeiten in demselben Umfang berücksichtigt werden, wie das bei den ab 2018 und vor allem ab 2019 neu bewilligten Renten geschieht.

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