Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht hat den Weg zum Beginn erster Bauarbeiten für die Feste Fehmarnbeltquerung freigemacht. In zweiter Instanz eines Eilverfahrens wurde am 24.09.2021 entschieden, dass die vorläufig verfügte Einweisung in den Besitz von Grundstücken im Bereich des Fährhafens Puttgarden, die für die Bauarbeiten benötigt werden, rechtmäßig ist und deshalb von den Vorhabenträgern schon vollzogen werden darf.
Mehr lesenDie eisenbahn- und fernstraßenrechtliche Einweisung in den Besitz mehrerer Grundstücke im Bereich des Fährhafens Puttgarden ist voraussichtlich zu Unrecht erfolgt. Dies hat das Verwaltungsgericht Schleswig im Eilverfahren entschieden und insoweit die aufschiebende Wirkung zweier hiergegen eingelegter Klagen angeordnet. Der Beginn von Baumaßnahmen für die Feste Fehmanbeltquerung verzögert sich damit.
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