Die grundsätzliche Bindung an die Tatsachenfeststellungen der ersten Instanz bedeutet dem BGH zufolge nicht, dass im Berufungsverfahren nur eine reine Rechtskontrolle stattfindet. Der Sachverhalt müsse auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft werden und im Zweifel neue Beweise erhoben werden.
Mehr lesenDer iranische Rapper Tumadsch Salehi will einem Zeitungsbericht zufolge gegen seine Verurteilung zu einer sechsjährigen Haftstrafe vor dem Obersten Gerichtshof in Berufung gehen. Dies berichtete die Zeitung "Shargh" unter Berufung auf Salehis Anwalt.