Der Bundesgerichtshof hat die erneute Revision des Angeklagten gegen die erneute Verurteilung des Berliner Landgerichts zu lebenslanger Freiheitsstrafe im sogenannten "Berliner Wettbüro-Mordfall", bei dem es um einen Auftragsmord im Rockermilieu der Hells Angels ging, am 04.01.2023 verworfen. Es seien nunmehr keine Rechtsfehler mehr erkennbar.
Mehr lesen