Verurteilung im "Berliner Wettbüro-Mordfall" rechtskräftig

Der Bundesgerichtshof hat die erneute Revision des Angeklagten gegen die erneute Verurteilung des Berliner Landgerichts zu lebenslanger Freiheitsstrafe im sogenannten "Berliner Wettbüro-Mordfall", bei dem es um einen Auftragsmord im Rockermilieu der Hells Angels ging, am 04.01.2023 verworfen. Es seien nunmehr keine Rechtsfehler mehr erkennbar.

Schüsse im Wettbüro 

Die tödlichen Schüsse in einem Berliner Wettbüro am 10.01.2014 haben die Justiz jahrelang beschäftigt. Nach knapp fünf Jahren verurteilte das Berliner Landgericht im Oktober 2019 sieben Hells Angels wegen gemeinschaftlichen Mordes zu lebenslanger Haft. Der Rockerchef, der die tödlichen Schüsse in Auftrag gegeben hatte, bekam lebenslang wegen Anstiftung zum Mord. Ein Kronzeuge wurde ebenfalls wegen Mordes verurteilt - kam aber mit zwölf Jahren glimpflicher davon. Im Februar 2022 bestätigte der BGH die Verurteilungen - mit Ausnahme des aktuellen Falles. Bei dem 34-Jährigen sahen die Richter noch Klärungsbedarf.

Zweite LG-Entscheidung ist nicht mehr zu beanstanden

Die Berliner Kollegen hätten nicht ausreichend erläutert, warum sie die Angaben des Mannes im Ermittlungsverfahren nicht als strafmildernd nach § 46b StGB (sogenannte Kronzeugenregelung) berücksichtigt hätten, so der BGH damals. Der türkische Staatsbürger hatte nach seiner Verhaftung in der Untersuchungshaft einige Angaben zu der Tat im Berliner Stadtteil Reinickendorf gemacht, bei dem ein 26-Jähriger erschossen wurde. Eine umfangreiche Vernehmung hatte er jedoch abgelehnt. Das Berliner Landgericht sah darum auch bei der Neuauflage des Prozesses keinen Anlass für eine mildere Strafe. Die Begründung war nun auch aus Sicht des BGH nicht mehr zu beanstanden. Insbesondere habe das Landgericht alle maßgeblichen Aspekte in seine Ermessensentscheidung eingestellt und rechtsfehlerfrei gewürdigt.

BGH, Beschluss vom 04.01.2023 - 5 StR 522/22

Redaktion beck-aktuell, 10. Januar 2023 (ergänzt durch Material der dpa).