Mittwoch, 16.3.2022
Erlass von Pflichtteilsansprüchen durch behinderten Sozialhilfeempfänger wirksam

Ein Vertrag, mit dem ein behinderter Sozialleistungsbezieher nach dem Tod des Vaters gegenüber seiner Mutter auf Pflichtteilsansprüche verzichtet, ist nicht sittenwidrig. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden, worauf der Deutsche Anwaltverein (DAV) hingewiesen hat. Die Grundsätze des Bundesgerichtshofs zur Wirksamkeit eines zuvor erklärten Pflichtteilsverzichts seien übertragbar. 

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