Dienstag, 26.1.2021
Stichtagsabhängige Gewährung eines Behindertenzuschlags diskriminierend

Die Praxis eines polnischen Arbeitgebers, einen Entgeltzuschlag nur an behinderte Arbeitnehmer zu zahlen, die eine Bescheinigung über die Anerkennung einer Behinderung nach einem Datum eingereicht haben, das der Arbeitgeber selbst festgesetzt hat, kann eine unmittelbare oder eine mittelbare Diskriminierung wegen einer Behinderung darstellen. Dies hat der Gerichtshof der Europäischen Union am 26.01.2021 entschieden.

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