Donnerstag, 16.2.2023
Genehmigung der Telefonüberwachung muss nicht individualisiert begründet sein

Ein Strafgericht genügt seiner Begründungspflicht im Rahmen der Genehmigung von Telefonüberwachung, wenn es seine Entscheidung auf einen detaillierten und begründeten Antrag der Staatsanwaltschaft stützt und sich die Gründe für die Genehmigung leicht und eindeutig erschließen, wenn Antrag und Genehmigung nebeneinander gelesen werden. Das hat der Europäische Gerichtshof zur Rechtslage in Bulgarien entschieden.

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