Mittwoch, 16.6.2021
Begünstigungstransfer erfordert keine Erbauseinandersetzung innerhalb von sechs Monaten

Die Erbschaftsteuerbegünstigungen für den Erwerb von Betriebsvermögen und eines Familienheims können vom Erben auf einen Dritten übergehen, wenn im Rahmen der Nachlassteilung begünstigtes Vermögen übertragen wird. Entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung setzt dieser Begünstigungstransfer nach einem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf nicht voraus, dass die Erbauseinandersetzung innerhalb von sechs Monaten nach dem Erbfall erfolgt.

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