Freitag, 5.11.2021
BGH weist Anhörungsrüge von Beate Zschäpe ab

Die Anhörungsrüge der zu lebenslanger Haft verurteilten NSU-Terroristin Beate Zschäpe wegen der Verwerfung ihrer Revision durch den Bundesgerichtshof bleibt ohne Erfolg. Die obersten Strafrichterinnen und -richter in Karlsruhe wiesen ihren Rechtsbehelf bereits am 22.09.2021 zurück, wie aus dem gestern veröffentlichten Beschluss hervorgeht. Zschäpes Anspruch auf rechtliches Gehör sei im Revisionsverfahren nicht verletzt worden, so das Gericht.

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