Freitag, 7.10.2022
Telekom durfte Stellenbesetzungsverfahren nicht willkürlich abbrechen

Bricht ein Dienstherr das Besetzungsverfahren für eine Beamtenstelle willkürlich ab, ist das Besetzungsverfahren fortzusetzen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz mit einem am Freitag veröffentlichten Beschluss und gab dem Eilantrag einer Bewerberin statt. Es sei in dem Fall von der Antragsgegnerin nicht ausreichend dargelegt worden, aus welchem Gründen von der Besetzung der Stelle endgültig abgesehen werde, teilte das Gericht mit.

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