Baden-Württemberg gewährt seinen Beamtinnen und Beamten einen kinderbezogenen Familienzuschlag. Für Teilzeitbeschäftigte wird dieser begrenzt, ebenso wenn beide Elternteile Anspruch haben. In Fällen, in denen beide Begrenzungen einschlägig sind, muss das Land laut VerfGH nun nachbessern.
Mehr lesenEine Behörde kann zu Unrecht gezahlte Bezüge nicht einfach aufrechnen, wenn der Beamte den Rückforderungsbescheid mit einem Widerspruch angegriffen hat. Das BVerwG hält die Aufrechnung für unzulässig, solange die Rückforderung nicht rechtskräftig ist.
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