Die seit Mai geltende bayerische Wolfsverordnung widerspricht dem geltenden Bundes- und EU-Recht. Zu diesem Ergebnis kommt eine 16-seitige Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Diensts des Bundestages, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Konkret moniert das Gutachten, dass die bayerische Verordnung die Entnahme eines Wolfes nach dem ersten Riss eines Weidetieres ermöglicht.
Mehr lesenDer Deutsche Anwaltverein (DAV) bemängelt die bayerischen Pläne zur Änderung des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes in Umsetzung eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts als unzureichend. Der Entwurf versuche offenbar, die BVerfG-Vorgaben bis zur Unkenntlichkeit auszureizen oder zu umschiffen, so der DAV. Der nächste Tadel aus Karlsruhe sei damit vorprogrammiert.
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