Mittwoch, 7.6.2023
Volksbegehren für Bayerisches Radgesetz unzulässig

Das geplante Volksbegehren "Radentscheid Bayern" ist beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof gescheitert. Laut VerfGH ist es nicht zulassungsfähig, weil der Gesetzentwurf straßenverkehrsrechtliche Regelungen enthalte und daher in Teilen kompetenzwidrig sei. Eine teilweise Zulassung komme nicht in Betracht, da der Entwurf ohne die kompetenzwidrigen Regelungen verbleibende Teile nicht vom "gemeinsamen Nenner" gedeckt sei.

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