Freitag, 17.9.2021
Herüberwachsende Baumwurzeln dürfen beseitigt werden

Ein Grundstücksnachbar darf herüberwachsende und die Nutzung seines Grundstücks beeinträchtigende Baumwurzeln im Weg der Selbsthilfe beseitigen, und zwar auch dann, wenn dadurch das Absterben des Baumes droht. Dies hat das Landgericht Frankenthal in Anwendung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu überhängenden Ästen auf Baumwurzeln entschieden.

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