Der großangelegte Prozess um angebliche Missstände am Bremer Flüchtlingsamt ist mit einer Geldstrafe von 6.000 Euro zu Ende gegangen. Das Landgericht verurteilte einen 42-jährigen Asylrechts-Anwalt aus Hildesheim wegen Vorteilsgewährung in zwei Fällen. Von allen angeklagten Verstößen gegen Ausländer- oder Asylrecht sprach das Gericht ihn frei.
Mehr lesen