Bremer Flüchtlingsamts-Prozess endet mit Geldstafe

Der großangelegte Prozess um angebliche Missstände am Bremer Flüchtlingsamt ist mit einer Geldstrafe von 6.000 Euro zu Ende gegangen. Das Landgericht verurteilte einen 42-jährigen Asylrechts-Anwalt aus Hildesheim wegen Vorteilsgewährung in zwei Fällen. Von allen angeklagten Verstößen gegen Ausländer- oder Asylrecht sprach das Gericht ihn frei.

Organisatorische Mängel beim Bamf entdeckt

"Der Vorwurf des Asylbetrugs ist weg", sagte Verteidiger Henning Sonnenberg in einer ersten Reaktion. Er verwies in seinem Plädoyer auf die Dimension, die der Fall ursprünglich hatte: 2018 gab es bundesweit Schlagzeilen, dass an der Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) in Bremen massenhaft zu Unrecht Asyl gewährt werde. Das verschärfte den Streit über die Asylpolitik bis hinauf in die Bundesregierung. Überprüfungen förderten zwar organisatorische Mängel beim Bamf zutage, aber keine Verstöße speziell in Bremen.

 "Ungute Vermischung von beruflichen und privaten Interessen"

Als Vorteilsgewährung wertete die Kammer, dass der Anwalt 2015 der damaligen Leiterin der Bamf-Außenstelle zwei Übernachtungen im Hotel für je 65 Euro gezahlt hatte. Der Rechtsanwalt und die Beamtin waren befreundet. Es habe eine "ungute Vermischung von beruflichen und privaten Interessen" gegeben, sagte dazu die Vorsitzende Richterin Maike Wilkens. Der Angeklagte vertrat damals viele Angehörige der religiösen Minderheit der Jesiden, der er selbst angehört. Viele seiner Klienten waren vor der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) aus Syrien und dem Irak geflüchtet. Auch die Behördenleiterin interessierte sich für deren Schicksal. Sie zog auf sein Betreiben einige Fälle in ihre Zuständigkeit nach Bremen. Der Prozess gegen die 60-Jährige war im April wegen Geringfügigkeit eingestellt worden. Sie akzeptierte eine Geldauflage von 10.000 Euro. Auch bei ihr ließ das Gericht alle Anklagepunkte zu Verstößen gegen das Ausländerrecht fallen.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Die Staatsanwaltschaft forderte am Donnerstag eine Geldstrafe von 270 Tagessätzen je 100 Euro für den Anwalt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Verteidigung will aber nicht in Revision gehen. Die Generalstaatsanwaltschaft Bremen ermittelt derzeit, ob Staatsanwälte mit vorverurteilenden Aussagen in Medien den vermeintlichen Bamf-Skandal befeuert haben.

Redaktion beck-aktuell, 28. Mai 2021 (dpa).