Wirecard-Anleger haben gegen die BaFin keine Schadensersatzansprüche wegen erlittener Aktien-Verluste. Die BaFin-Maßnahmen im Rahmen der Marktmissbrauchsüberwachung und der Bilanzkontrolle seien jedenfalls vertretbar gewesen, entschied der BGH und wies eine Nichtzulassungsbeschwerde zurück.
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