Jetzt ist es rechtskräftig: Der abgewählte Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann muss 21.000 Euro Strafe zahlen. Der BGH hat die Verurteilung wegen Vorteilsannahme bestätigt. Hintergrund waren die engen Beziehungen des früheren SPD-Politikers zur Arbeiterwohlfahrt.
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