Eine Muslimin darf am Steuer keinen Gesichtsschleier (Niqab) tragen. Die Religionsfreiheit gebiete es nicht, eine Ausnahmegenehmigung vom Verhüllungsverbot beim Führen von Kraftfahrzeugen zu erteilen, entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf am 26.11.2020 in einem Eilverfahren.
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