Donnerstag, 22.8.2024
Karlsruhe muss klären: Aussetzungszinsen zu hoch?

Der BFH hält Aussetzungszinsen von 0,5 Prozent pro Monat für verfassungswidrig. Diese fallen an, wenn Rechtsmittel gegen einen Steuerbescheid keinen Erfolg haben und das Finanzamt diesen deshalb nicht weiter aussetzt. Das letzte Wort hat nun das BVerfG.

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Montag, 3.4.2023
Keine verfassungsrechtlichen Zweifel an Höhe der Aussetzungszinsen

Das Finanzgericht Münster hat in zwei Verfahren entschieden, dass der Zinssatz von 0,5% pro Monat bei Aussetzungszinsen anders als bei Nachzahlungszinsen keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Nachzahlungszinsen sei nicht auf Aussetzungszinsen übertragbar. In einem der Verfahren ist beim Bundesfinanzhof die Revision anhängig.

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