Das Landgericht München I hat einen Finanzdienstleister zur Zahlung von drei Millionen Euro Schadenersatz an eine Gemeinde in Baden-Württemberg wegen Pflichtverletzung verurteilt. Dieser hatte eine falsche Auskunft über das Rating einer Bank abgegeben. Zwischen den Parteien sei - vom Maklervertrag mit der Bank unabhängig - konkludent ein Auskunftsvertrag im Rahmen der Anlagevermittlung geschlossen worden, so das Gericht.
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