Montag, 19.6.2023
Wiedererkennen eines Unbekannten

Beruht eine Verurteilung darauf, dass ein Zeuge den Beschuldigten wiedererkannt hat, muss seine Täterbeschreibung im Urteil wiedergegeben werden. Sorgfalt hat der Bundesgerichtshof insbesondere in Fällen angemahnt, in denen der Augenzeuge die ihm zuvor unbekannte Person nur kurz sehen konnte: Hier dürfe sich das Gericht nicht allein auf dessen subjektive Gewissheit verlassen.

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