Mittwoch, 11.1.2023
Aufenthalts- und Betretensverbot für Lützerath erneut bestätigt

Das Verwaltungsgericht Aachen hat in zwei weiteren Eilverfahren die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts- und Betretensverbots bestätigt, das der geplanten und ab heute angekündigten Räumung der Ortslage Lützerath dienen soll. Zur Begründung hat es unter anderem ausgeführt, dass sich die in Lützerath entgegen dem Aufenthalts- und Betretensverbot aufhaltenden Personen insbesondere nicht auf einen sogenannten Klimanotstand berufen können. Denn einen solchen Rechtfertigungsgrund sehe die geltende Rechtsordnung nicht vor.

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