Mittwoch, 26.4.2023
"Außenbereichsinsel" darf in beschleunigtem Verfahren überplant werden

Eine Freifläche in der Ortslage darf, wenn sie zum Siedlungsbereich zählt, in den Bebauungsplan der Innenentwicklung einbezogen werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am Dienstag entschieden. Der Anwendbarkeit des beschleunigten Verfahrens stehe in dem Fall nicht entgegen, dass die unbebaute Fläche als private Grünfläche festgesetzt ist. Die Innenentwicklung dürfe auch eine qualitative Entwicklung durch die Festsetzung von Grünflächen fördern.

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