Ein Mitgliedstaat muss einen Asylbewerber laut EuGH erneut anhören und ihm Info-Material aushändigen, auch wenn ein anderes EU-Land dies bereits bei einem ersten Asylantrag getan hat. Das Gericht entschied außerdem, dass die Gefahr einer Abschiebung bei einer Überstellungsentscheidung nicht berücksichtigt werden muss.
Mehr lesenVon Richtern und Staatsanwälten kommt Unterstützung für das Vorhaben der Ministerpräsidentenkonferenz, die Asylverfahren und die oft darauffolgenden Gerichtsverfahren zu beschleunigen. Auch für die Betroffenen sei eine möglichst schnelle rechtskräftige Entscheidung wichtig, sagte Sven Rebehn.
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