Montag, 22.5.2023
Familienflüchtlingsschutz bei polygamer Ehe nur für eine Ehefrau

Hat ein anerkannter Flüchtling in seinem Herkunftsstaat mehrere Frauen geheiratet, kann nur eine der Ehefrauen den von ihrem Ehemann abgeleiteten Familienflüchtlingsschutz erhalten. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden und das erstinstanzliche Urteil aufgehoben. Die weitere Ehefrau habe lediglich einen Anspruch auf eine individuelle Prüfung ihres eigenen Asylantrags. Das OVG hat die Revision zugelassen.

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