Hat ein anerkannter Flüchtling in seinem Herkunftsstaat mehrere Frauen geheiratet, kann nur eine der Ehefrauen den von ihrem Ehemann abgeleiteten Familienflüchtlingsschutz erhalten. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden und das erstinstanzliche Urteil aufgehoben. Die weitere Ehefrau habe lediglich einen Anspruch auf eine individuelle Prüfung ihres eigenen Asylantrags. Das OVG hat die Revision zugelassen.
Mehr lesen