Montag, 11.12.2023
Vermittler ärztlicher Cannabis-Leistungen dürfen Rabatt gewähren

Ärzte dürfen auf ihre Behandlungen keinen pauschalen Rabatt gewähren. Für Vermittler ärztlicher Leistungen, etwa im Zusammenhang mit medizinischem Cannabis, gilt das nicht: Sie dürfen laut OLG Frankfurt a.M. mit einem Rabatt werben – vorausgesetzt, sie tragen die Kosten selbst und die vermittelten Ärzte werden auf GOÄ-Basis honoriert.

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