Mittwoch, 18.9.2024
Keine Briefwahl für alle Betriebsangehörigen

Der Wahlvorstand einer Aktiengesellschaft kann nicht beschließen, dass die Arbeitnehmer ihre Vertreter im Aufsichtsrat allesamt per Briefwahl bestimmen können. Das geht laut BAG auch dann nicht, wenn sie trotzdem ihren Stimmzettel persönlich in eine Urne im Betrieb werfen dürfen.

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