Freitag, 17.5.2024
Bergleute erhalten keinen Zuschuss für Austausch von Kohleöfen
Ehemalige Bergleute bekommen von ihrem Ex-Arbeitgeber kein Geld für die Umrüstung ihrer Kohleöfen. Dies hat das LAG Düsseldorf am Freitag klargestellt. Der Bergarbeiter hatte argumentiert, er habe sich auf nunmehr eingestellte Lieferung von Gratis-Kohle verlassen, ohne die die Nutzung seines Kohleofens unwirtschaftlich geworden sei. Mehr lesen
Dienstag, 8.3.2022
Kein weiterer Arbeitgeberzuschuss zum umgewandelten Entgelt

Regelt ein Tarifvertrag zur Altersversorgung aus dem Jahr 2008 einen Anspruch der Arbeitnehmer auf Entgeltumwandlung sowie Zusatzleistungen des Arbeitgebers zum umgewandelten Entgelt, können die Arbeitnehmer wegen der gesetzlichen Übergangsbestimmung in § 26a BetrAVG bis zum 31.12.2021 keinen weiteren Arbeitgeberzuschuss verlangen. Verweist ein Haustarifvertrag aus dem Jahre 2019 auf diesen Tarifvertrag, ist ein Anspruch laut Bundesarbeitsgericht auch über den 31.12.2021 hinaus ausgeschlossen.

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