Donnerstag, 20.6.2024
Medizinischer Dienst darf eigenen Mitarbeiter begutachten
Ein Medizinischer Dienst darf auch Gesundheitsdaten eines eigenen Mitarbeiters verarbeiten, wenn er für eine gesetzliche Krankenkasse die Arbeitsunfähigkeit eines Versicherten begutachten soll. Das hat das BAG entschieden, nachdem es den Fall dem EuGH vorgelegt hatte. Die Einrichtung muss auch nicht gewährleisten, dass überhaupt kein anderer Beschäftigter Zugang zu diesen Informationen hat. Mehr lesen