Donnerstag, 27.3.2025
Medikamente bei Amazon: Apotheken müssen Einwilligung in Datenverarbeitung einholen

In der Apotheke läuft der Arzneimittelkauf vertraulich ab. Doch wer etwa über Amazon bestellt, gibt viele Informationen preis. Der BGH hat entschieden, dass selbst bei nicht rezeptpflichtigen Medikamenten schon die Abfrage von Name und Lieferadresse ohne Einwilligung gegen die DS-GVO verstößt.

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Donnerstag, 20.6.2024
Medizinischer Dienst darf eigenen Mitarbeiter begutachten
Ein Medizinischer Dienst darf auch Gesundheitsdaten eines eigenen Mitarbeiters verarbeiten, wenn er für eine gesetzliche Krankenkasse die Arbeitsunfähigkeit eines Versicherten begutachten soll. Das hat das BAG entschieden, nachdem es den Fall dem EuGH vorgelegt hatte. Die Einrichtung muss auch nicht gewährleisten, dass überhaupt kein anderer Beschäftigter Zugang zu diesen Informationen hat. Mehr lesen