Freitag, 15.12.2023
6. BAG-Senat will Folgen fehlerhafter Massenentlassungsanzeigen abmildern

Der 6. Senat des BAG beabsichtigt, seine Rechtsprechung zum Sanktionsregime bei fehlerhaften Anzeigen einer Massenentlassung aufzugeben: Verstöße gegen § 17 Abs. 1, Abs. 3 KSchG sollen künftig nicht mehr zur Unwirksamkeit der Kündigung führen. Er hat deshalb den 2. Senat angerufen.

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