Freitag, 11.12.2020
"Data-Mining" nach dem Antiterrordateigesetz teilweise verfassungswidrig

Seit 2015 dürfen Sicherheitsbehörden die Antiterrordatei systematisch auswerten, um neue Erkenntnisse zu erlangen. Dem Bundesverfassungsgericht geht das in Teilen zu weit. Mit Beschluss vom 10.11.2020 hat es § 6a Abs. 2 Satz 1 Antiterrordateigesetz (ATDG) für nichtig erklärt. Durch die Norm werde der Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gemäß Art. 2 Abs. 11 Abs. 1 GG verletzt.

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