Mittwoch, 20.5.2020
Anstellungsvertrag einvernehmlich abberufenen Geschäftsführers kann konkludent beendet sein

Wird ein GmbH-Geschäftsführer einvernehmlich aus Altersgründen abberufen, ist der Anstellungsvertrag zwar nicht direkt betroffen. Er kann aber aufgrund konkludenter Vereinbarung beendet werden, wenn der Geschäftsführer durch sein Verhalten hinreichend zum Ausdruck gebracht hat, dass er mit Ausscheiden aus seinem Amt in den Ruhestand treten will. Dies hat das Landgericht Osnabrück mit Urteil vom 18.03.2020 entschieden. Gegen die Entscheidung ist die Berufung anhängig.

Mehr lesen