Donnerstag, 1.2.2024
Verband bei Anschwärzung mehrerer Mitbewerber klagebefugt

Wenn mehrere Mitbewerber angeschwärzt werden und zumindest einer von ihnen einem Wirtschaftsverband angehört, so kann dieser auf Unterlassung klagen. Der BGH verweist auf das mitgeschützte Allgemeininteresse an einem unverfälschten Wettbewerb.

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