Dienstag, 28.2.2023
Vorsorgevollmacht versus Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt

Eine Vorsorgevollmacht ist nicht ausreichend, um eine Betreuung in Vermögensangelegenheiten mit Einwilligungsvorbehalt zu vermeiden. Der Bundesgerichtshof wies darauf hin, dass die Vollmacht die selbstständigen Geschäfte des Betroffenen nicht beeinträchtigt. Der Einwilligungsvorbehalt hingegen hindere den Betroffenen, eigenständig wirksame Geschäfte abzuschließen. Er bedürfe immer der vorherigen Einwilligung des Betreuers.

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