Freitag, 4.9.2020
SGB II: Wohnkosten nicht auf Basis von Mittelwerten eines Mietspiegels
Angemessene Wohnkosten dürfen von Sozialgerichten nicht auf Basis von Mittelwerten eines einfachen Mietspiegels bestimmt werden. Das hat das Bundessozialgericht mit zwei Urteilen vom 03.09.2020 entschieden. Der Mietspiegel dürfe zwar im Zweifelsfall verwendet werden, zusätzlich müsse dann aber ermittelt werden, ob konkret Wohnungen in ausreichender Zahl zu den angesetzten Mieten auf dem Markt verfügbar seien. Mehr lesen