Freitag, 3.12.2021
Viele Anfragen kein Grund zur Ablehnung einer Verbraucherinformation

Behörden dürfen Anträge auf Verbraucherinformationen, die verschiedene Personen über eine Internetplattform (hier: "Topf Secret") stellen, nicht wegen ihrer Vielzahl unter Hinweis auf ihre knappen Ressourcen und ihre "eigentlichen Aufgaben" versagen. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Die Bearbeitung müsse dann vielmehr "gestreckt" erfolgen, nötigenfalls unter Schaffung der erforderlichen Kapazitäten.

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