Dienstag, 18.6.2024
Flüchtlingsstatus in anderen EU-Staaten kann für Deutschland bindend sein

Der EuGH stärkt die Bindungswirkung von Flüchtlingsanerkennungen in ganz Europa. In zwei Urteilen stellt er klar, dass die Zuerkennung des Flüchtlingsstatus durch andere EU-Staaten nicht übergangen werden darf.

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