Montag, 22.6.2020
Jobcenter muss Kosten für Alltagskleidung als Berufskleidung nicht tragen

Das Jobcenter muss die Kosten für Kleidung, die auch im Alltag getragen werden kann, nicht übernehmen. Alltagskleidung sei aus dem Regelsatz zu beschaffen und werde nicht dadurch zu Berufskleidung, dass sie auch in der Schule getragen wird, machte das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen mit Beschluss vom 15.04.2020 gegenüber einer 16-jährigen Schülerin klar.

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