Montag, 5.6.2023
Bettelverbot in Krefelder Innenstadt vorläufig ausgesetzt

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat das in der Krefelder Innenstadt per Allgemeinverfügung angeordnete Verbot des "aktiven Bettelns" in einem Eilverfahren vorläufig ausgesetzt. Neben Zweifeln am Erlass des Verbots in Form einer Allgemeinverfügung führte das VG aus, das Verbot sei zu unbestimmt, da nicht deutlich erkennbar sei, wann zulässiges "stilles Betteln" und wann verbotenes "aktives Betteln" vorliege.

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